Ihre international tätige Patentanwaltskanzlei aus Hamburg

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Gebrauchsmuster

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Person füllt einen Patentantrag aus – rechtliche Anmeldung technischer Innovation bei der Kanzlei Klickow & Wetzel

Gebrauchsmuster

-Technische Erfindungen, rechtlich optimal geschützt

Ihre Innovation ist einzigartig – und genau deshalb schützenswert. Sie möchten ein Gebrauchsmuster anmelden und sich so das exklusive Recht sichern, Ihre technische Erfindung wirtschaftlich zu nutzen und Dritte von der Benutzung auszuschließen? Als erfahrene Patentanwälte begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Eintragung Ihres Gebrauchsmusters – national und international.

Im Gegensatz zu Patenten lassen sich mit Gebrauchsmustern nur neuartige Vorrichtungen schützen – Verfahren sind vom Gebrauchsmusterschutz ausgenommen - und die maximale Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Dafür kann mit einer Gebrauchsmusteranmeldung ohne die Kosten für ein amtliches Prüfungsverfahren schnell, unkompliziert und preiswert ein durchsetzbares technisches Schutzrecht erlangt werden.

Wir prüfen Ihre Erfindung auf Schutzfähigkeit, entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine durchdachte Anmeldestrategie, arbeiten die Gebrauchsmusteranmeldung aus und übernehmen die Vertretung im amtlichen Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Gebrauchsmusteranmeldungen im weiteren Ausland, wie beispielsweise in China, Frankreich, Italien oder Japan realisieren und begleiten wir mithilfe unseres etablierten, weltweiten Netzwerks von Korrespondenzanwälten

Tätigkeitsbereiche

Wir von Klickow & Wetzel unterstützten Sie umfassend im Bereich Gebrauchsmusterrecht und begleiten Sie unter anderem in den folgenden Schritten:

Analyse und Beratung 

Wir prüfen Ihre Erfindung und analysieren, welche technischen Merkmale schutzwürdig erscheinen. Dabei identifizieren wir Ihre Möglichkeiten und potenzielle Risiken und erarbeiten eine individuelle Strategie für Ihre Gebrauchsmusteranmeldung

Recherche

Je nach Wunsch führen wir vor der Ausarbeitung und Einreichung der Gebrauchsmusteranmeldung eine erste Neuheitsrecherche zur Einschätzung der Erfolgsaussichten und/oder eine umfassende Konflikt- bzw. Freedom-To-Operate-Recherche (FTO) zur Ermittlung des Verletzungsrisikos von bestehenden Schutzrechten durch.

Anmeldung und Eintragung

Wir arbeiten Ihre Gebrauchsmusteranmeldung aus und begleiten Sie durch den gesamten Anmeldeprozess und das Eintragungsverfahren. Dabei sorgen wir dafür, dass Ihre Gebrauchsmusteranmeldung den sachlichen und formellen Anforderungen entspricht und unterstützen Sie sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Bei der Ausarbeitung der Gebrauchsmusteranmeldung sind neben den technischen Details bereits viele gebrauchsmusterrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, um eine Eintragung und ein durchsetzbares Gebrauchsmuster mit einem optimalen Schutzbereich zu erlangen – die Beauftragung eines Patentanwalts sichert Ihnen die hierfür notwendige Expertise.

Durchsetzung und Verteidigung

Im Falle von Nachahmungen oder sonstigen Verletzungen Ihrer Gebrauchsmusterrechte prüfen wir diese gemeinsam mit Ihnen und setzen Ihre Ansprüche gegebenenfalls konsequent durch – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir verteidigen Sie gegen behauptete Gebrauchsmusterverletzungen, Abmahnungen oder Klagen und Ihre Gebrauchsmuster gegen vermeintliche mangelnde Rechtsbeständigkeit in Gebrauchsmusterlöschungsverfahren.

Gutachten und Schutzrechtsüberwachungen

Wir unterstützen Sie bei der Überwachung der Aktivitäten Ihrer Wettbewerber in Bezug auf die Anmeldung neuer Gebrauchsmuster, der Identifikation potenziell relevanter Drittgebrauchsmuster und fertigen Gutachten zur Einschätzung des Verletzungsrisikos an. Erforderlichenfalls führen wir Nichtigkeitsrecherchen durch und greifen kritische Gebrauchsmuster durch Gebrauchsmusterlöschungsverfahren an.

Portfoliomanagement

Auch nach der Eintragung Ihres Gebrauchsmusters unterstützen wir Sie beispielsweise durch die Überwachung von Fristen für die Fälligkeit von amtlichen Aufrechterhaltungsgebühren, deren Einzahlung sowie die Erfüllung anderer amtlicher Anforderungen und die Verwaltung Ihrer Akten. Sobald Handlungsbedarf entsteht, informieren wir Sie rechtzeitig und umfassend. Auch Umschreibungen der Inhaberdaten in den amtlichen Registern in Folge von Änderungen oder Gebrauchsmusterübertragungen koordinieren wir gerne für Sie

Lizenzverträge und Übertragungsvereinbarungen

Sollten Sie die Übertragung von Gebrauchsmustern oder deren Lizensierung planen, beraten wir Sie zu den benötigten Verträgen und Vereinbarungen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite oder als Lizenzgeber oder Lizenznehmer, erstellen Vertragsentwürfe oder prüfen Ihnen von Dritten vorgelegte Verträge.

Voraussetzungen für den Gebrauchsmusterschutz in Deutschland

Neuheit:

Die Erfindung darf nicht vor dem Anmeldetag veröffentlicht worden sein – weder schriftlich noch durch offenkundige Benutzung in Deutschland. Eine Veröffentlichung durch den Anmelder kann dann unschädlich sein, wenn diese innerhalb von sechs Monaten – der sogenannten Neuheitsschonfrist -vor dem Anmeldetag erfolgt ist.

Erfinderischer Schritt: Die Erfindung darf für eine Fachperson auf dem betreffenden Gebiet nicht naheliegend sein. Es muss eine echte Weiterentwicklung oder unerwartete Lösung vorliegen.

Gewerbliche Anwendbarkeit:

Die Erfindung muss in irgendeinem gewerblichen Bereich einsetzbar sein – z. B. in Industrie, Technik, Medizin oder Landwirtschaft.

Technischer Charakter: Es muss sich um eine technische Lösung für ein technisches Problem handeln. Abstrakte Ideen, wissenschaftliche Theorien oder Geschäftsmethoden ohne technischen Bezug sind nicht schutzfähig.

Voraussetzungen für den Gebrauchsmusterschutz in Deutschland

Neuheit:

Die Erfindung darf nicht vor dem Anmeldetag veröffentlicht worden sein – weder schriftlich noch durch offenkundige Benutzung in Deutschland. Eine Veröffentlichung durch den Anmelder kann dann unschädlich sein, wenn diese innerhalb von sechs Monaten – der sogenannten Neuheitsschonfrist -vor dem Anmeldetag erfolgt ist.

Erfinderischer Schritt:

Die Erfindung darf für eine Fachperson auf dem betreffenden Gebiet nicht naheliegend sein. Es muss eine echte Weiterentwicklung oder unerwartete Lösung vorliegen.

Gewerbliche Anwendbarkeit:

Die Erfindung muss in irgendeinem gewerblichen Bereich einsetzbar sein – z. B. in Industrie, Technik, Medizin oder Landwirtschaft.

Technischer Charakter:

Es muss sich um eine technische Lösung für ein technisches Problem handeln. Abstrakte Ideen, wissenschaftliche Theorien oder Geschäftsmethoden ohne technischen Bezug sind nicht schutzfähig.

Warum Gebrauchsmuster so wichtig sind

Warum Klickow & Wetzel

Setzen Sie auf langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen – mit Klickow & Wetzel an Ihrer Seite          erhalten Sie die individuell erforderliche Unterstützung für den Schutz Ihres geistigen Eigentums.