Ihre international tätige Patentanwaltskanzlei aus Hamburg
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Startseite - Arbeitnehmererfindungen und Arbeitnehmererfinderrecht
Wenn Innovationen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstehen, stellen sich oft komplexe rechtliche Fragen: Wem gehört die Erfindung – dem Unternehmen oder dem Erfinder? Welche Rechte und Ansprüche hat der Arbeitnehmererfinder? Was muss bei der Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber beachtet werden? Und welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitgeber?
Das deutsche Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) regelt genau, wie mit Diensterfindungen im Arbeitsverhältnis umzugehen ist. Dabei wird unterschieden zwischen:
-Diensterfindungen – also Erfindungen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit gemacht wurden, und
-Freien Erfindungen – ,die unabhängig vom Arbeitsverhältnis entstanden sind und außerhalb der Interessen des Arbeitgebers liegen.
Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, eine Diensterfindung unverzüglich schriftlich zu melden. Der Arbeitgeber hat anschließend das Recht, die Erfindung in Anspruch zu nehmen. Im Gegenzug steht dem Erfinder eine angemessene Vergütung zu – abhängig vom wirtschaftlichen Nutzen, der Stellung des Erfinders im Unternehmen und dem Beitrag zur Entwicklung der Erfindung.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, alle Fragen im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen zu klären.
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung eines Erfinderwesens durch die Implementierung standardisierter Prozesse von der Erfindungsmeldung, über die Inanspruchnahme der Erfindung bis zur Berechnung von Erfindervergütungen. Je nach Wunsch schulen wir Ihre Mitarbeiter und/oder übernehmen die anfallenden Aufgaben als Dienstleister für Sie.
Gerne erstellen wir für Sie die erforderlichen Verträge und Vereinbarungen und beraten Sie zur rechtssicheren Handhabung von Arbeitnehmererfindungen.
Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte als Erfinder durchzusetzen – diskret, kompetent und zielgerichtet. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Vergütung, begleiten Sie bei Konflikten mit dem Arbeitgeber und beraten Sie umfassend zu den Schutzmöglichkeiten Ihrer Ideen.
Setzen Sie auf langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen – mit Klickow & Wetzel an Ihrer Seite erhalten Sie die individuell erforderliche Unterstützung für den Schutz Ihres geistigen Eigentums.

Patentanwalt

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