Ihre international tätige Patentanwaltskanzlei aus Hamburg
Ihre international tätige Patentanwaltskanzlei aus Hamburg
Ihre Marke ist weit mehr als nur ein Name oder ein Logo. Sie repräsentiert Ihr Unternehmen, Ihre Werte und Ihre Qualität. Umso wichtiger ist es, diese Marke rechtlich effektiv abzusichern. Als spezialisierte Patentanwaltskanzlei unterstützen wir Sie umfassend im Markenrecht – von der Anmeldung und Eintragung bis hin zur Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Markenrechte.
Wir von Klickow & Wetzel unterstützen Sie umfassend im Bereich Markenrecht und begleiten Sie unter anderem bei den folgenden Schritten:
Markenrecherche und Beratung
Vor der Markenanmeldung prüfen wir, ob der gewünschten Marke offensichtliche Eintragungshindernisse entgegenstehen. Je nach Wunsch prüfen wir Ihre gewünschte Marke durch Identitäts- oder erweiterte Ähnlichkeitsrecherchen in den relevanten amtlichen Registern auch auf Verfügbarkeit. So können Sie unnötige Kosten für eine Markenanmeldung sparen, wenn die Marke vorhersehbar nicht eintragbar ist, beispielsweise weil diese für beanspruchte Waren- oder Dienstleistungen beschreibend ist, oder weil dieselbe Marke bereits für einen Dritten registriert ist.
Markenanmeldung und -registrierung
Wir arbeiten Ihre Markenanmeldung aus und begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess der Markenanmeldung bis zur Eintragung - zur Erlangung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), zur Erlangung einer Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie zur Erlangung einer internationalen Marke (Madrider System) bei der World Intellectual Property Organization (WIPO). Nationale Markenanmeldungen im weiteren Ausland realisieren und begleiten wir mithilfe unseres etablierten, weltweiten Netzwerks von Korrespondenzanwälten. Eine Markenanmeldung umfasst neben dem Zeichen (zumeist ein Wort, ein Bild oder eine Wort-/Bildkombination) auch ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, in dem diejenigen Produkte angegeben werden müssen, für die der Markenschutz bestehen soll. Unsere Unterstützung sichert Ihnen einen optimalen Markenschutz durch die Auswahl des Zeichens und die präzise Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses.
Markenüberwachung
Nach der Eintragung Ihrer Marke überwachen wir auf Wunsch zuverlässig mögliche Verletzungen Ihrer Markenrechte und reagieren schnell, um Ihren guten Namen zu schützen.
Verteidigung und Durchsetzung
Im Falle von Verletzungen Ihrer Markenrechte prüfen wir diese gemeinsam mit Ihnen und setzen Ihre Ansprüche gegebenenfalls konsequent durch – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir verteidigen Sie gegen behauptete Markenverletzungen, Abmahnungen oder Klagen und Ihre Marken gegen vermeintliche mangelnde Rechtsbeständigkeit in Widerspruchs-, Verfalls- oder Nichtigkeitsverfahren.
Beratung und Strategieentwicklung
Unsere fundierte Expertise ermöglicht es uns, individuelle Schutzstrategien für Ihre Marke zu entwickeln, um Ihnen langfristig klare Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Wichtig ist die rechtzeitige Sicherung der Markenrechte für Sie, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Im Markenrecht gilt das Prinzip des Erstanmelders ohne Anforderungen an die Neuheit, sodass ein zu langes Zögern dazu führen kann, dass sich bereits ein anderer Ihre Marke gesichert hat.
Gutachten und Schutzrechtsüberwachungen
Wir unterstützen Sie bei der Überwachung der Markenaktivitäten Ihrer Wettbewerber, der Identifikation potenziell relevanter Drittmarken und fertigen Gutachten zur Einschätzung des Verletzungsrisikos an. Erforderlichenfalls greifen wir kritische Marken durch Widerspruchs-, Verfalls- oder Nichtigkeitsverfahren an.
Portfoliomanagement
Auch nach der Markeneintragung unterstützen wir Sie beispielsweise durch die Überwachung von Fristen für die Fälligkeit von amtlichen Verlängerungsgebühren, deren Einzahlung sowie die Erfüllung anderer amtlicher Anforderungen und die Verwaltung Ihrer Akten. Sobald Handlungsbedarf entsteht, informieren wir Sie rechtzeitig und umfassend. Auch Umschreibungen der Inhaberdaten in den amtlichen Registern in Folge von Änderungen oder Markenübertragungen koordinieren wir gerne für Sie.
Verträge und Vereinbarungen
Sollten Sie die Übertragung von Marken oder deren Lizensierung planen, beraten wir Sie zu den benötigten Lizenzverträgen und Übertragungsvereinbarungen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite oder als Lizenzgeber oder Lizenznehmer, erstellen Vertragsentwürfe oder prüfen Ihnen von Dritten vorgelegte Verträge. Selbiges gilt auch für Unterlassungserklärungen und Koexistenzvereinbarungen im Kontext von Markenkollisionen.
- Unterscheidungskraft des Zeichens
- Keine entgegenstehenden absoluten Schutzhindernisse (z.B. beschreibende Angabe, geographische Herkunftsangabe)
- Keine entgegenstehenden relativen Schutzhindernisse (ältere Rechte Dritter)
Eine Marke muss geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das Zeichen darf im Hinblick auf die beanspruchten Waren- und/oder Dienstleistungen nicht beschreibend sein oder die Öffentlichkeit täuschen. Zudem können die Inhaber eines älteren, verwechselbaren Rechts, je nach zuständigem Amt die Löschung Ihrer Marke beantragen bzw. die Eintragung der Marke verhindern.
Warum Klickow & Wetzel
Setzen Sie auf langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen – mit Klickow & Wetzel an Ihrer Seite erhalten Sie die individuell erforderliche Unterstützung für den Schutz Ihres geistigen Eigentums.

Patentanwalt

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