Ihre international tätige Patentanwaltskanzlei aus Hamburg
Ihre international tätige Patentanwaltskanzlei aus Hamburg
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Ihre Innovation ist einzigartig – und genau deshalb schützenswert. Sie möchten ein Patent anmelden und sich so das exklusive Recht sichern, Ihre technische Erfindung wirtschaftlich zu nutzen und Dritte von der Benutzung auszuschließen? Als erfahrene Patentanwälte begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Patenterteilung – national und international.
Ob es um eine gänzlich neuartige Vorrichtung, ein Verfahren oder eine Verbesserung bestehender Technik geht: Wir prüfen Ihre Erfindung auf Patentfähigkeit, entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine durchdachte Anmeldestrategie, arbeiten die Patentanmeldung aus und übernehmen die Vertretung im amtlichen Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA) oder der World Intellectual Property Organization (WIPO). Patentanmeldungen im weiteren Ausland, wie beispielsweise China, Japan, Korea oder den USA, realisieren und begleiten wir mithilfe unseres etablierten, weltweiten Netzwerks von Korrespondenzanwälten.
Wir von Klickow & Wetzel unterstützten Sie umfassend im Bereich Patentrecht und begleiten Sie unter anderem bei den folgenden Schritten:
Analyse und Beratung
Wir prüfen Ihre Erfindung und analysieren, welche technischen Merkmale schutzwürdig erscheinen. Dabei identifizieren wir Ihre Möglichkeiten und potenzielle Risiken und erarbeiten eine individuelle Strategie für Ihre Patentanmeldung.
Patentrecherche
Je nach Wunsch führen wir vor der Ausarbeitung und Einreichung der Patentanmeldung eine erste Neuheitsrecherche zur Einschätzung der Erfolgsaussichten und/oder eine umfassende Konflikt- bzw. Freedom-To-Operate-Recherche (FTO) zur Ermittlung des Verletzungsrisikos von bestehenden Schutzrechten durch.
Anmeldung, Prüfung und Erteilung
Wir arbeiten Ihre Patentanmeldung aus und begleiten Sie durch den gesamten Anmeldeprozess und das Patentprüfungsverfahren. Dabei sorgen wir dafür, dass Ihre Patentanmeldung den sachlichen und formellen Anforderungen entspricht und unterstützen Sie sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Bei der Ausarbeitung der Patentanmeldung sind neben den technischen Details bereits viele patentrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, um eine Patenterteilung und ein durchsetzbares Patent mit einem optimalen Schutzbereich zu erlangen – die Beauftragung eines Patentanwalts sichert Ihnen die hierfür notwendige Expertise.
Durchsetzung und Verteidigung
Im Falle von Nachahmungen oder sonstigen Verletzungen Ihrer Patentrechte prüfen wir diese gemeinsam mit Ihnen und setzen Ihre Ansprüche gegebenenfalls konsequent durch – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir verteidigen Sie gegen behauptete Patentverletzungen, Abmahnungen oder Klagen und Ihre Patente gegen vermeintliche mangelnde Rechtsbeständigkeit in Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren.
Gutachten und Schutzrechtsüberwachungen
Wir unterstützen Sie bei der Überwachung der Patentaktivitäten Ihrer Wettbewerber, der Identifikation potenziell relevanter Drittpatente und fertigen Gutachten zur Einschätzung des Verletzungsrisikos an. Erforderlichenfalls führen wir Nichtigkeitsrecherchen durch und greifen kritische Drittpatente durch Einspruchsverfahren oder Nichtigkeitsklagen an.
Portfoliomanagement
Auch nach der Patenterteilung unterstützen wir Sie beispielsweise durch die Überwachung von Fristen für die Fälligkeit von amtlichen Jahresgebühren, deren Einzahlung sowie die Erfüllung anderer amtlicher Anforderungen und die Verwaltung Ihrer Akten. Sobald Handlungsbedarf entsteht, informieren wir Sie rechtzeitig und umfassend. Auch Umschreibungen der Inhaberdaten in den amtlichen Registern in Folge von Änderungen oder Patentübertragungen koordinieren wir gerne für Sie.
Lizenzverträge und Übertragungsvereinbarungen
Sollten Sie die Übertragung von Patenten oder deren Lizensierung planen, beraten wir Sie zu den benötigten Verträgen und Vereinbarungen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite oder als Lizenzgeber oder Lizenznehmer, erstellen Vertragsentwürfe oder prüfen Ihnen von Dritten vorgelegte Verträge.
-Neuheit:
Die Erfindung darf vor dem Anmeldetag nicht veröffentlicht worden sein – weder schriftlich, mündlich noch durch offenkundige Benutzung. Sie muss weltweit neu sein.
-Erfinderische Tätigkeit:
Die Erfindung darf für eine Fachperson auf dem betreffenden Gebiet nicht naheliegend sein. Es muss eine echte Weiterentwicklung oder unerwartete Lösung vorliegen.
-Gewerbliche Anwendbarkeit:
Die Erfindung muss in irgendeinem gewerblichen Bereich einsetzbar sein – z. B. in Industrie, Technik, Medizin oder Landwirtschaft.
-Technischer Charakter:
Es muss sich um eine technische Lösung für ein technisches Problem handeln. Abstrakte Ideen, wissenschaftliche Theorien oder Geschäftsmethoden ohne technischen Bezug sind nicht patentierbar.
Setzen Sie auf langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen – mit Klickow & Wetzel an Ihrer Seite erhalten Sie die individuell erforderliche Unterstützung für den Schutz Ihres geistigen Eigentums.

Patentanwalt

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