Ihre international tätige Patentanwaltskanzlei aus Hamburg

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Welches Schutzrecht?

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Patente

Foto einer Designurkunde, die den Schutz eines eingetragenen Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt dokumentiert. Klickow & Wetzel unterstützen Unternehmen und Kreative beim Schutz ästhetischer Gestaltungen durch fundierte Anmeldung und Durchsetzung von Geschmacksmustern.

Was schützen Patente?

Ein Patent schützt eine technische Erfindung – also eine neue Lösung für ein technisches Problem. Es kann sich dabei um ein Produkt (z. B. eine Maschine, ein Medikament oder ein technisches Bauteil) oder ein Verfahren (z. B. ein Herstellungs- oder Messverfahren) handeln.

Voraussetzungen für ein Patent

  1. Neuheit – Die Erfindung darf zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht öffentlich bekannt gewesen sein.
  2. Erfinderische Tätigkeit – Sie darf für Fachleute auf dem jeweiligen Gebiet der Technik nicht naheliegend sein.
  3. Gewerbliche Anwendbarkeit – Die Erfindung muss praktisch nutzbar sein.

Was bedeutet das für den Inhaber?
Ein erteiltes Patent gibt dem Inhaber das ausschließliche Recht, anderen für bis zu 20 Jahre zu verbieten, die geschützte Erfindung ohne Erlaubnis herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu benutzen – oder sie zu den genannten Zwecken zu importieren oder zu besitzen.

Es ist damit ein starkes Mittel, um Innovationen zu schützen und wirtschaftliche Vorteile langfristig zu sichern.

Marken

Urkunde über den erfolgreichen Eintrag einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt

Was schützen Marken?

Eine Marke schützt ein Kennzeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheidet. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wörter und Namen
  • Logos und Bildzeichen
  • Wort-/Bildkombinationen, Farben oder sogar Klangfolgen

Marken sind nicht wie Patente auf technische Erfindungen ausgerichtet, sondern auf die Wiedererkennung und Unterscheidungskraft eines Produkts oder einer Dienstleistung am Markt.

Was bedeutet das für den Inhaber?
Mit einer eingetragenen Marke erhält der Inhaber das ausschließliche Recht, das geschützte Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Er kann anderen untersagen, identische oder ähnliche Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn dadurch markenrechtliche Verwechslungsgefahr besteht.

Markenschutz gilt zunächst für 10 Jahre und kann beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden – solange die Marke aktiv genutzt und die Verlängerungsgebühren gezahlt werden.

Designs

Designurkunde für ein eingetragenes Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt

Was schützen Designs?

Ein Design (auch eingetragenes Design oder früher: „Geschmacksmuster“) schützt die äußere Erscheinungsform eines Produkts. Dazu zählen:

  • Form und Kontur
  • Farben
  • Oberflächenstrukturen
  • Verzierungen

Geschützt wird also nicht die Funktion oder Technik eines Produkts (wie beim Patent), sondern die Gestaltung – also das, was das Auge wahrnimmt.

Typische Anwendungsbeispiele für eingetragene Designs sind:
  • Möbel und Lampen
  • Kleidungsstücke und Accessoires
  • Verpackungen, Muster
  • Digitale Icons oder Benutzeroberflächen

Voraussetzungen für den Designschutz
  1. Neuheit – Das Design darf vor der Anmeldung noch nicht veröffentlicht worden sein.
  2. Eigenart – Das Design muss sich ausreichend vom bereits Bekannten unterscheiden.

Was bedeutet das für den Inhaber?
Der Inhaber eines eingetragenen Designs hat das ausschließliche Recht, anderen die Nutzung, Nachahmung oder Verbreitung des Designs ohne Zustimmung zu untersagen.

Der Designschutz gilt zunächst für 5 Jahre und kann auf bis zu 25 Jahre verlängert werden.

Gebrauchsmuster

Was schützen Gebrauchsmuster?

Ein Gebrauchsmuster schützt – wie das Patent – eine technische Erfindung, also eine neue Lösung für ein technisches Problem. Im Unterschied zum Patent können jedoch nur Produkte (z. B. Maschinen, Medikamente oder technische Bauteile) geschützt werden. Verfahren sind vom Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen.

Voraussetzungen für den Gebrauchsmusterschutz

  1. Neuheit – Die Erfindung darf zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht öffentlich bekannt gewesen sein.
  2. Erfinderischer Schritt – Sie darf für Fachleute auf dem technischen Gebiet nicht naheliegend sein.
  3. Gewerbliche Anwendbarkeit – Die Erfindung muss praktisch nutzbar sein.

Was bedeutet das für den Inhaber?
Ein eingetragenes Gebrauchsmuster gibt dem Inhaber das ausschließliche Recht, anderen für bis zu 10 Jahre zu verbieten, ein Erzeugnis, das Gegenstand der eingetragenen Schutzansprüche ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen – oder zu den genannten Zwecken zu importieren oder zu besitzen.