Ihre international tätige Patentanwaltskanzlei aus Hamburg
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Startseite - Welches Schutzrecht?
Ein Patent schützt eine technische Erfindung – also eine neue Lösung für ein technisches Problem. Es kann sich dabei um ein Produkt (z. B. eine Maschine, ein Medikament oder ein technisches Bauteil) oder ein Verfahren (z. B. ein Herstellungs- oder Messverfahren) handeln.
Voraussetzungen für ein Patent
Eine Marke schützt ein Kennzeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheidet. Dazu gehören zum Beispiel:
Ein Design (auch eingetragenes Design oder früher: „Geschmacksmuster“) schützt die äußere Erscheinungsform eines Produkts. Dazu zählen:
Ein Gebrauchsmuster schützt – wie das Patent – eine technische Erfindung, also eine neue Lösung für ein technisches Problem. Im Unterschied zum Patent können jedoch nur Produkte (z. B. Maschinen, Medikamente oder technische Bauteile) geschützt werden. Verfahren sind vom Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen.
Voraussetzungen für den Gebrauchsmusterschutz