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Europäisches Patentübereinkommen - EPÜ

EPÜ steht für Europäisches Patentübereinkommen. Es ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Grundlage für das europäische Patentsystem bildet. Das EPÜ wurde 1973 unterzeichnet und regelt die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt (EPA).

Das Übereinkommen ermöglicht es, mit nur einer Patentanmeldung gleichzeitig Schutz in mehreren Mitgliedstaaten zu beantragen. Es legt einheitliche Vorschriften für das Anmeldeverfahren, die Patentprüfung und die rechtlichen Wirkungen eines europäischen Patents fest. Ziel des EPÜ ist es, den grenzüberschreitenden Patentschutz in Europa zu vereinfachen und zu harmonisieren.

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