Ihre international tätige Patentanwaltskanzlei aus Hamburg

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Schutzrecht

Schutzrecht bezeichnet ein rechtlich gewährtes exklusives Nutzungsrecht an einer geistigen Schöpfung oder technischen Erfindung. Es schützt die Interessen des Inhabers oder Anmelders, indem es Dritten verbietet, das geschützte Objekt ohne Erlaubnis zu verwenden, herzustellen oder zu vermarkten. Zu den wichtigsten Schutzrechten zählen Patente, Marken, Designs (Geschmacksmuster) und Gebrauchsmuster. Schutzrechte dienen dem Innovationsschutz und der wirtschaftlichen Verwertung geistigen Eigentums.

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